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Katastrophenschäden

Leistungsbeschreibung - Katastrophenschäden

Vorgangsweise bei Unwetterschäden

 

Privatschadensausweis - was müssen Sie tun?

An Ihrem Eigentum aufgetretene Unwetterschäden über € 1.000,-- melden Sie online oder beim Wohnsitzgemeindeamt mit je EINER Meldung nach aufgetretener Schadensart.

 

Erklärung der Schadensarten:

Schadensart 01
Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Inventar

Schadensart 02
Schäden an Ernte, Flur, Vieh

Schadensart 03
Schäden an Wald, Waldbodenverlust

Schadensart 04
Schäden an privaten Grundstücken und Gebäuden, die durch Erdrutsch entstanden sind und durch Tiefendrainagen und Sicherungen an Gebäudefundamenten behoben werden müssen

Schadensart 05
Schäden an privaten Straßen, privaten Wegen, privaten Brücken

Schadensart 06
Schäden an privaten Forststraßen, privaten Forstwegen, privaten Forstbrücken

Weiters ist die Verpflichtungserklärung unterschrieben dem Sachverständigen bei der Schadensschätzung vor Ort zu übergeben.

Im Internet unter www.agrar.steiermark.at mit dem Pfad „Externe Verknüpfung Förderungen - Katastrophenfonds - Privatschadensausweis" ist das Formular "Privatschadensausweis" abrufbar.

Als Auskunftsstelle steht neben den Gemeinden, den Bezirksämtern und Bezirkshauptmannschaften auch die Fachabteilung 10A - Agarrecht und ländliche Entwicklung, unter der Telefonnummer: 0316/877-6956 oder 0316/877-6943 zu Verfügung.

Für weitere Informationen folgen Sie bitte Externe Verknüpfung diesem Link...

 

 
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